Der erste
Besuch

Bereits ab der ersten Grundschul-Klasse soll der regelmäßige Besuch beim Kieferorthopäden erfolgen, in manchen Fällen sogar früher, bitte fragen Sie dazu den Zahnarzt oder den Kinderarzt Ihres Kindes bei einer Kontrolluntersuchung. Wenn eine Abweichung der Zähne oder der Kiefer frühzeitig erkannt wird, kann oft mit einfachen Mittel geholfen werden.

Wir haben Zeit für Sie

Der erste Beratungstermin nimmt erfahrungsgemäß viel Zeit in Anspruch, weil nicht nur die bisherige Krankengeschichte des Patienten, sondern auch die der Eltern durchgesprochen wird, da viele Zahn- und Kieferabweichungen vererbt werden. Darum führen wir dieses erste Beratungsgespräch meistens am Vormittag durch. Der erste Kontakt mit einem neuen Arzt erfordert Zeit und Einfühlungsvermögen.

Am Anfang jeder ärztlichen Untersuchung steht die Erhebung der sogenannten Anamnese, die ‚Vorgeschichte‘ des Patienten. Unseren Anamnese-Bogen finden Sie hier:

Anamnesebogen

Nach einer ausführlichen Untersuchung klären wir Behandlungsbedarf ab und stellen Ihnen die Behandlungsmöglichkeiten vor:

Manche Zahnabweichungen lassen sich mit herausnehmbaren Spangen korrigieren, WENN die korrekte Tragezeit beachtet wird – ein nächtliches Tragen ist zur Korrektur nicht ausreichend! Es gibt und gab KEINE Nachtzahnspangen, außer zum Stabilisieren eines bereits erreichten Ergebnisses. Herausnehmbare Zahnspangen zur Bewegung von Zähnen oder Kiefern können nur dann wirken, wenn sie ein Minimum von 16 Stunden pro Tag getragen werden.

Kieferabweichungen oder umfangreiche Zahnfehlstellungen werden mit Hilfe einer festsitzenden Zahnspange zu einem funktionell und ästhetisch optimierten Ergebnis gebracht.

Wir klären Sie über den etwaigen Behandlungsverlauf auf und zeigen die notwendigen Maßnahmen einerseits und die möglichen Folgen bei Nicht-Behandlung anderseits auf.

Genauere Aussagen über die Therapie und die zu erwartenden Kosten sind allerdings erst nach der Anfertigung der so genannten Anfangsdiagnostik möglich. Je nach Art und Umfang der Abweichungen beinhaltet dies

  • das Anfertigen von Ober- und Unterkiefer-Gips-Modellen
  • das Anfertigen von Röntgenbilder, wie z.B. die Übersichtsaufnahme zur Beurteilung der Knochenstruktur und der Zahnwurzeln
  • und das Anfertigen von Fotos

Was Sie beim ersten Mal mitbringen sollten

Zeit, denn das erste Gespräch dauert erfahrungsgemäß länger und findet daher oft vormittags statt. Eine entsprechende Bestätigung für die Schule bzw. für die Arbeit erhalten Sie bei uns in der Praxis.

Falls bereits ein Allergie-Pass oder ein Herz-Pass ausgestellt wurde, bringen Sie bitte diesen mit.

Falls Röntgenbilder oder Abdrücke (diese dürfen nicht älter als ein halbes Jahr sein) von Ihrem Zahnarzt bereits angefertigt wurden, bringen Sie bitte diese mit, oder bitten Sie Ihren Zahnarzt, diese an uns weiterzuleiten.

Wir beraten unsere Patienten umfassend und ausführlich ...

… über die Möglichkeiten einer kieferorthopädischen Behandlung und stehen während der gesamten Behandlungsdauer in engem Kontakt mit den betreuenden Zahnärzten. Fachübergreifend arbeiten wir mit Spezialisten wie Logopäden, Kinderärzten, HNO-Ärzten, Physiotherapeuten, Osteopathen, Kieferchirurgen und anderen Fachgruppen zusammen.

Entsprechend unserer Praxisphilosophie bieten wir jedem Patienten hochwertigste Materialien von namhaften Herstellern an, wir verwenden ausschließlich allergenarme Substanzen.

Wir erkennen die Weisungen des deutschen Gesundheitsministeriums bezüglich Qualitätsmanagement nach der International Organization for Standardization ISO 9000 an.

Übernahme von Therapiekosten durch gesetzliche Krankenkassen

Eine gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung gemäß den Vorgaben von §29 des Sozialgesetzbuches V zu 100%, wenn die Behandlung medizinisch notwendig ist. Manche geringgradige Abweichungen bei Kindern und die Behandlung von erwachsenen Patienten stellen in der Regel KEINE Leistung von gesetzlichen Krankenkassen dar und müssen dann – wenn sie erwünscht sind – von den Patienten selbst getragen werden.

Gibt eine gesetzliche Krankenkasse ihre Zusage, so übernimmt sie in der Regel 80% der Behandlungskosten. Die verbleibenden 20% der Kosten muss der Patient erst einmal selber tragen und bekommt diese bei Abschluss der Behandlung von seiner Krankenkasse bei Vorlage der Rechnungen zurückerstattet, so dass am Ende der Behandlung 100% der Kosten durch eine gesetzliche Krankenkasse getragen werden.

Davon ausgenommen sind Sonderleistungen wie zahnfarbene Brackets, Spezialbögen oder begleitende Zahnreinigungsleistungen während der Behandlung.

Zahnzusatzversicherungen

Werden Kosten NICHT oder nur TEILWEISE durch eine gesetzliche Krankenkasse übernommen, so gibt es Zahnzusatzversicherungen, die solche Kosten decken können. Wichtig dabei ist, dass eine kieferorthopädische Therapie ausdrücklich mitversichert ist.

Siehe hierzu auch Waizmanntabelle (Kinder)

oder

Waizmanntabelle für Erwachsene und allgemeine Zahnmedizin

Das Angebot zu Zahnzusatzversicherungen ist sehr groß und kaum zu überblicken. Wir empfehlen hier, sich ggf. von einem UNABHÄNGIGEN Versicherungsfachmann beraten zu lassen.